SH-NEWS 2012/074 vom 08.05.2012: Fachgruppe Teilhabe hat beraten
Umsetzung der UN-Konvention im Mittelpunkt...
(LAG SH/mue) Die Mitgliederversammlung hatte im November 2011 zur Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) u.a. die Bildung von Fachgruppen zu Schwerpunkten der Selbsthilfearbeit sowie die Bildung regionaler Gruppen zur Unterstützung der Umsetzung ihrer Anliegen in den kreisfreien Städten und ausgewählten Landkreisen beschlossen.
Am 08.05.2012 hat sich die Fachgruppe "Teilhabe und Interessenvertretung" im Selbshilfenetzwerk Sachsen (SHNW) zu ihrer konstituierenden Beratung getroffen.
Ihr gehören die von der LAG SH benannten, zukünftig im Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) tätigen Vertreter behinderter und chronisch kranker Menschen sowie weitere von den Mitgliedsverbänden benannte Vertreter an.
Eingeladen sind auch die SLB-Mitglieder aus den Selbsthilfevereinigungen, die nicht Mitglied der LAG SH sind.
Die Aufgabe der Fachgruppe besteht vor allem darin,
- den Vorstand der LAG SH zum Sachgebiet "Teilhabe und Interessenvertretung" fachlich zu unterstützen
- gemeinsame Standpunkte für die im SLB zu beratenden Themen aus der Sicht der Selbsthilfevereinigungen zu erarbeiten.
Die erste Beratung desr Fachgruppe diente dem Ziel
- Vorschläge für die thematischen Schwerpunkte des SLB für den Zeitraum 2012/2013 abzustimmen
- Forderungen zur Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift (VwV) für den SLB zu beraten
- Personalvorschläge für die Besetzung der Funktionen Vorsitzende/r und stellv. Vorsitzende/r des SLB zu diskutieren
- die zukünftige Arbeitsweise der Fachgruppe festzulegen.
Vereinbart wurde u.a., dass sich die Fachgruppe in einem festen Turnus trifft, um gemeinsame Standpunkte zu den im SLB vorgesehenen Themenkreisen zu erarbeiten.
Zugleich sind weitere Aspekte im Bereich "Teilhabe und Interessenvertretung" zu beraten, die für die Gestaltung der Selbsthilfe im Freistaat Sachsen von Bedeutung sind.
Das Beratungsprogramm des SLB soll im nachfolgenden Zeitraum unter der Hauptüberschrift "Umsetzung der UN-Konvention im Freistaat Sachsen" stehen und in jeder Sitzung ein in der Konvention enthaltenes Handlungsfeld umfassen.
Genannt wurden insbesondere:
- Gewährleistung der Mitwirkung behinderter und chronisch kranker Menschen an der Umsetzung der UN-Konvention, Tätigkeit, Arbeitsinhalt und Verantwortung des SLB
- Mobilität, Novellierung der Sächsischen Bauordnung und des ÖPNV-Gesetzes
- Sicherung der Gesundheitsvor- und -fürsorge in allen sächsischen Regionen, Zugänglichkeit der Angebote
- Inklusive Bildung, Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
- Eingliederungshilfe und Teilhabesicherung, Nachteilsausgleiche.
Bezüglich der Neugestaltung des Sächsischen Integrationsgesetzes als Gleichstellungs-. Teilhabe- und Inklusionsgesetz einschl. der daraus abzuleitenden neuen Verwaltungsvorschrift für den SLB wurde u.a. gefordert,
- dem SLB ein eigenständiges Außenvertretungsrecht einschl. Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen
- ihn in die Anhörungen des Sächsischen Landtages einzubeziehen
- zweimal jährlich eine öffentliche Beratung vorzusehen und mindestens einmal im Jahr mit der Ministeriumsspitze beraten zu können.
Die nächste Beratung der Fachgruppe wird voraussichtlich Mitte September stattfinden.
Den Gruppenmitgliedern wurde vorgeschlagen, das Treffen jeweils in der Woche vor dem SLB-Termin mittwochs 14:00 - gegen 16:00 Uhr im SHNW durchzuführen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Mitarbeit in der Fachgruppe personenbezogen erfolgt und Vertretungen nur in Ausnahmefällen erfolgen sollen.
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