SH-NEWS 2012/015 vom 28.01.2012: CDU und FDP wollen gesundheitliche Versorgung verbessern
Auch Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht versorgen...
(SLT/FDP, LAG SH/mue) Zum am 26.01.2012 im Landtag behandelten CDU/FDP-Antrag "Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen sicherstellen" erklärt Anja Jonas, integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Jeder Mensch in Deutschland - ob mit Behinderung oder ohne Behinderung - hat Anspruch auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung.
Speziell für Menschen mit Behinderung muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation,
gewährleistet sein.
Barrierefreiheit bedeutet aber eben nicht nur, Türbreiten zu vermessen und zu sehen, ob ein Fahrstuhl vorhanden ist:
Es bedeutet beispielsweise auch, dass Materialien zur Patientenaufklärung sowohl in leichter Sprache als auch multimedial zur Verfügung stehen müssen.
Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung beginnt bereits im Studium.
Dort müssen angehende Mediziner die ersten Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen sammeln.
Im fortlaufenden Arbeitsprozess unterstützt die Sächsische Landesärztekammer ihre Heilberufler mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die behindertenspezifische Belange als festen Bestandteil vorweisen können.
Es braucht konkretes Tun - das heißt vor allem, über Rahmenbedingungen sprechen und den Austausch mit Betroffenen, Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen suchen:
Wo gibt es konkreten Verbesserungsbedarf? Wo hindern Barrieren? Wo bedarf es spezialisierter Angebote?
Zur Klärung dieser Fragen soll unser Antrag einen Beitrag leisten."
Hier der CDU/FDP-Antrag "Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen sicherstellen":
Kontakt:
FDP-Fraktion im Sächsischen LandtagBernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Fon: 0351 49347 00, Fax: 0351 49347 30
fdp@slt.sachsen.de
Kommentar:
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), ihre Mitgliedsorganisationen und die weiteren Selbsthilfevereinigungen behinderter und chronisch kranker Menschen im Freistaat Sachsen nehmen mit Zustimmung zur Kenntnis, dass sich die beiden Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag der Aufgabe stellen wollen, auch auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung die Grundziele der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Damit wird zugleich den von der LAG SH in den geführten Fraktionsbesprechungen und bei weiteren Beratungen vorgetragenen Forderungen entsprochen.
Allerdings war bisher von diesen Absichten nicht viel zu spüren.
Die Bemühungen, u.a. mit der Sächsischen Landesärztekammer Vereinbarungen zu einer barrierefreien ambulanten gesundheitlichen Betreuung zu treffen, waren in zurückliegender Zeit wenig erfolgreich, vor allem weil immer wieder auf die Eigenverantwortung der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten verwiesen wurde, ohne energisch auf die Schaffung barrierefreier Angebote zu drängen.
In der Annahme, dass gerade die FDP im ärztlichen Bereich über ein Mitgliederpotential verfügt, sollte die erklärte Bereitschaft ihrer Landtagsfraktion nunmehr auch konzentriert an ihre Mitgliederbasis getragen und mit sichtbaren Ergebnissen belegt werden.
Die LAG SH, ihre Mitgliedsorganisationen und weitere Selbsthilfevereinigungen behinderter und chronisch kranker Menschen im Freistaat sind zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.
Das setzt allerdings voraus, dass die Förderstrategie der Staatsregierung überdacht wird, mit der es gegenwärtig kaum möglich ist, die dazu erforderliche verbands- und strukturübergreifende Mitwirkung zu gewährleisten.
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